AN ALLE MITARBEITER
Anhang zur Arbeitsverordnung und zum Tarifvertrag
( Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen )
Krankheitsfall: Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit gehen können.
Todesfall in der Familie: Wird nicht entschuldigt ! Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anders kann genau so gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen; geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde frei. Vorausgesetzt Sie sind mit ihrer Arbeit fertig.
Eigener Todesfall: Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn: a) Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig ein neue Kraft einstellen können. b) Sie spätestens bis 08.00 Uhr anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können. c) Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind. Liegen beiden Unterschriften nicht vor, werden wir Ihnen die Fehlzeiten von Jahresurlaub abziehen.
Operation: Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt! Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silber- oder Goldene Hochzeit: Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag: Dass Sie geboren wurden, ist sicher nicht nur Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung. Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung gewähren.
Geburt eines Kindes: Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine Freistellung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
gez. Geschäftsführer
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